Der Wagen wurde nicht vor Ort besichtigt, alle Absprachen und Infos zum Fzg wurde via mail und Telefon vom deutschen Händler übermittelt und bestätigt. - Da beide Parteien Fzg-Händler sind, wird branchenüblich die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen. - Der österreichische Händler zahlt den Wagen komplett via Banküberweisung an den deutschen Händler und lässt den Wagen via Spedition zu Ihm nach Österreich verbringen. - Es werden österreichische Papiere erstellt und der Wagen ca 10Tage nach Kauf in Österreich neu auf den österreichischen Händler zugelassen, da der Wagen bis zu einem Verkauf zur Eigennutzung in der österr.Firma verwendet werden soll. - ca. 3 Monate später wird der Wagen von der österr. Polizei sichergestellt, da der Wagen ca. 1 Monat vor Verkauf des deutschen Händlers an den Österreicher, in Italien gestohlen und im SIS (Schengener Informationssytem) zur Fahndung in Italien ausgeschrieben wurde. - ca. 3 Wochen nach Sicherstellung wird der Wagen dem österreichischen Händler wieder ausgefolgt, da nach Überprüfung seitens der österr. ... - Für den österreichischen Händler wäre eine komplette Rückabwicklung mit dem deutschen Händler Priorität 1, da dieser, auch im Falle einer (SIS)Freigabe, ein solches Fzg mit dieser Vorgeschichte nicht verkaufen will !