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Auto gewerblich kaufen, privat zulassen?

26. Februar 2021 13:39 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Kann mein Schwiegervater sein Auto für 1 EUR an meine Firma verkaufen, damit ich Rabatte als Firmenwagen nutzen kann?

Ein solcher Verkauf wäre aus steuerrechtlicher Sicht äußerst problematisch und ohne entsprechende Prüfung durch Experten nicht zu empfehlen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einen Neuwagen vom Fließband zu kaufen. Nun ist es so, dass mein Schwiegervater ein kleines Gewerbe betreibt und somit Rabatt auf das Fahrzeug bekommen würde, wenn er es als Unternehmer kaufen würde. Der Händler meinte, dass das Auto zunächst gewerblich zugelassen werden muss, ist das so richtig?
Ich habe mir den Kauf so vorgestellt: mein Schwiegervater bestellt den Wagen auf sein Unternehmen mit den Vergünstigungen, ich überweise anschließend den kompletten Betrag direkt an den Händler. Anschließend würde ich gerne das Auto auf mich als Halter privat anmelden, ist das möglich oder nicht? Oder muss der Wagen zwingend zunächst vom Unternehmer angemeldet werden? Kann er mir das Auto dann ohne irgend welche Nachteile überschreiben/schenken/für 1€ verkaufen? Oder würden in irgend einer Weise Kosten/Steuern entstehen?

Ich bedanke mich vielmals im Voraus für die Antwort!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das ist steuerlich höchst problematisch. Zum einen kann eine Schenkung vorliegen, dann fällt Schenkungssteuer an (im Falle der unentgeltlichen Überlassung oder für den Verkauf von 1 EUR - da erheblich unter Wert), zum anderen muss man schauen, inwieweit er überhaupt das Fahrzeug in das Betriebsvermögen überführt und diesem wieder entnehmen kann. Ohne eine konkrete Steuerberatung ist dies nicht möglich, vor allem muss dies der Steuerberater des Schwiegervaters beurteilen, ob das passt.

Ggf. wäre das strafbar, wenn Sie dadurch Rabatte ziehen, die Ihnen nicht zustehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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