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Gebrauchtwagen bei Händler gekauft ! Am Übergabetag / Hagelschaden entdeckt !

30. Januar 2015 12:59 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


20:49

Guten Tag !


Habe hier ein Problem !

Ich habe letzte Woche einen Gebrauchtwagen bei einem ortsansässigen Händler angeschaut und dann auch verbindlich Bestellt . Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen MB E200 Bj 2004 . Kaufpreis 7300 Euro

Am besagten Kauftag , hat es sehr stark geregnet .

In der Verbindlichen Bestellung wurde der Übergabetermin auf heute festgesetzt ! Ebenso wurde in der Bestellung ein Auffahrunfall von damals 4000 Euro vermerkt ! Sonst nichts !

Ich wollte den Wagen wie vereinbart heute abholen . Der VK kam mir bereits zur Tür entgegen , und kam mir gleich mit den Worten entgegen ..............Herr .... wir haben ein Problem mit Ihrem Auto !

Das Auto hat einen massiven Hagelschaden auf dem Dach ! Er habe es selber erst heute nach der Aufbereitung entdeckt !

Das Auto ist in der Zwischenzeit auf mich zugelassen . Ich habe mir den Schaden angesehen ! Recht massiv ! Am Anschautag aber nicht aufgefallen , da das Auto durch den Regen sehr nass war .

Komischer weiße Motorhaube NULL und Heck NULL ! Kann also nur sein , das diese Teile gewechselt wurden . Somit besteht doch noch ein höherer Schaden ?

Der Verkäufer hatte selbst keinerlei Hinweise auf einen Hagelschaden !

Er mach mir nun zwei Vorschläge :

1. Stornierung des Kaufvertrags ( Kostenneutral für mich )
2. Nachlass 700 Euro

Nun stellt sich für mich die Frage ; was ist hier rechtens ! Ich denke das ganze Auto hatte einen Hagelschaden , nur die Losen Teile wurden ersetzt ! Somit wäre das doch eine größer Wertminderung .

Was kann ich tun !? Eigentlich würde mir das Auto gefallen ! Au?er die Hagellöcher !

Im Kaufvertrag wurde nichts vermerkt ! NULL ! Auch auf der Ausschreibung war nichts von Hagelschaden vermerkt .


Wie soll ich vorgehen ? Was kann ich raus holen ?

MFG

30. Januar 2015 | 14:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Da der Hagelschaden einerseits nicht Bestandteil des Angebots war (auf den Schaden wurde nirgends hingewiesen), andererseits nicht dem Normalzustand eines (auch gebrauchten) Pkw entspricht, stellt der Hagelschaden einen Mangel dar. Nachdem der Händler Ihnen als Verbraucher (?) gegenüber in der Gewährleistungspflicht ist, haben Sie ein Recht auf Rücktritt, Nachbesserung (= Reparatur) oder Kaufpreisminderung. Das Recht auf Nachbesserung scheidet nur dann aus, wenn die Nachbesserung wirtschaftlich nicht vernünftig ist.
In Ihrem Fall hat Ihnen der Händler bereits den Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. eine Kaufpreisminderung angeboten. Wenn Sie dennoch das Auto haben wollen, aber in einem mangelfreien Zustand, sollten Sie die Reparatur der Hagelschäden verlangen. Nur für den Fall, dass Ihnen der Händler nachweisen kann, dass die Reparatur nicht möglich oder nicht vernünftig ist, müssten Sie sich zwischen dem Rücktritt und dem Nachlass entscheiden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

Rückfrage vom Fragesteller 30. Januar 2015 | 14:37

Viele Dank ! Sind den 700 Euro Real ?

Wenn Motorhaube und Kofferraumdeckel gewechselt wurden , wäre das doch auch ein Mangel ? Oder ?

Die Vorgehensweise weiß ich nun immer noch nicht ! MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2015 | 20:49

Hallo

und danke für die Nachfrage. 700 € wären i.O., wenn ein vergleichbares Fahrzeug MIT Hagelschäden 700 € weniger kosten würde.
Dass die Hauben gewechselt wurden, stellt bei einem 11 Jahre alten Fahrzeug keinen Schaden dar.
Eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen habe ich bereits gegeben, s.o.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Henning
Rechtsanwalt

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