Habe mal von der unabhängigen Patientenberatung die Auskunft bekommen, dass laut Bundesmantelvertrag § 13 (8) der behandelnde Arzt sich "kümmern muss", denn da steht ja auch: "Hat der Vertragsarzt die Behandlung übernommen, ist er auch verpflichtet, die in diesem Rahmen notwendigen Verordnungen zu treffen, soweit die zu verordnenden Leistungen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen". ... Ich stehe dann trotzdem erst einmal mit der Verweigerung da Mir geht es darum, zu wissen, wie ich vorgehe, an wen ich mich wenden kann, wenn der behandelnde Arzt, der nur einen Vertrag mit einer Tagesklinik hat und nur dort - ambulant - operieren darf, sich nicht kümmert, sich weder mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzt, damit sie einer Einweisung in ein Krankenhaus zustimmt, noch mich einfach einweist, sondern mich "hängen lässt". ... Habe schon zur Antwort bekommen, sei seine nur für Behandlungsfehler Ansprechpartner, oder vertreten die Interessen der Ärzte.