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Als ambulant eingestufte OP - bin aber als Single ohne mögliche Begleitperson

| 6. März 2025 13:06 |
Preis: 103,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


15:05

Sehr geehrte Damen und Herren,
benötige mit 60 Jahren demnächst mal wieder kleinere OP´s (Leistenbruch, Kieferchirugie), die laut einem Katalog als ambulante OP durchgeführt werden.
Mir ist es schon einige Male passiert, dass ich beteuert habe, dass ich erfahrungsgemäß Narkosen gut vertrage und durchaus in der Lage bin, mit dem Taxi nach Hause zu fahren, wird mir vorgeschrieben, dass ich eine Begleitperson benennen muss, die über Nacht bei mir ist. Bin jedoch Single ohne Angehörige und habe keine so engen Bekannten, die eine ganze Nacht bei mir bleiben können.
Habe dann die ganzen Pflegeeinrichtungen in der Stadt und auch überregionale, die mit polnischen Pflegekräften abtelefoniert - eine Übernacht-Betreuung nur für 24 Stunden nach einer OP wird nirgends angeboten, sondern nur für mindestens paar Wochen.
Die Krankenkasse hat mir auch nur eine Liste mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen zugeschickt, die das auch alle nicht anbieten.
Wer ist dann zuständig, wenn das Krankenhaus die OP ambulant durchführen möchte, ich auch dazu bereit wäre, aber keine Betreuungsperson nachweisen kann? Habe mal von der unabhängigen Patientenberatung die Auskunft bekommen, dass laut Bundesmantelvertrag § 13 (8) der behandelnde Arzt sich "kümmern muss", denn da steht ja auch:
"Hat der Vertragsarzt die Behandlung übernommen, ist er auch verpflichtet, die in diesem Rahmen notwendigen Verordnungen zu treffen, soweit die zu verordnenden Leistungen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen".
Und laut AOP Vertrag § 115 ambulantes Operieren in § 8 (4) die Gründe gegenüber der Krankenkasse fallindividuell darzustellen sind, dass ich alleinstehend ohne Angehörige bin und ich keine Über-Nacht-Betreuung habe - und sicherstellen kann ich das schon gar nicht.
Auch vom Bundesministerium habe ich diese Auskunft bekommen, dass ich dann nicht für eine ambulante OP geeignet bin und wegen der Narkose zumindest für eine Nacht stationär aufgenommen werden muss.
Wie gesagt, ich wäre bereit, mit dem Taxi nach Hause zu fahren und hätte kein Problem damit, allein zu bleiben, nur wird mir die OP versagt.

Die Paragraphen kenne ich, und ich weiß auch, dass ich als Single ohne Angehörige und sonstige mögliche Begleitpersonen für eine ambulante OP nicht in Frage komme.
Aber dieses Wissen allein nützt mir nichts. Ich stehe dann trotzdem erst einmal mit der Verweigerung da Mir geht es darum, zu wissen, wie ich vorgehe, an wen ich mich wenden kann, wenn der behandelnde Arzt, der nur einen Vertrag mit einer Tagesklinik hat und nur dort - ambulant - operieren darf, sich nicht kümmert, sich weder mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzt, damit sie einer Einweisung in ein Krankenhaus zustimmt, noch mich einfach einweist, sondern mich "hängen lässt".
Von den Verbänden (kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer) bekommt man auch keine konkrete Hilfe. Habe schon zur Antwort bekommen, sei seine nur für Behandlungsfehler Ansprechpartner, oder vertreten die Interessen der Ärzte. Wer ist dann zuständig, sich zu kümmern?
Es kann nicht sein, dass ich nach vierzig Jahren, in denen ich eigene Beiträge zahle, aus dem System nicht die notwendigen Leistungen bekomme, sondern auf Privatpersonen verwiesen werde, die nun mal nicht verfügbar sind.

6. März 2025 | 14:19

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragenstellerin,

so sehr ich Ihren Ansatz nachvollziehen kann, ist doch zu sagen, dass der Arzt eine Garantenstellung für die Gesundheit seiner Patienten hat. Behandelt man also sehenden Auges einen Patienten, der dann schon ansagt wesentliche Teile des Procederes nicht einzuhalten und seine Gesundheit ernsthaft zu gefährenden, kann ein Arzt nicht lebensrettende oder absolut unaufschiebbare Behandlungen auch verweigern, um zu verhindern, dass er sich einer fahrlässigen Körperverletzungen ausgesetzt sieht.

Das einzige, was man versuchen kann, ist einen Haftungsverzicht mit dem Arzt / Krankenhaus nach entsprechener Belehrung zu vereinbaren. Aber einen Anspruch auf Behandlung ohne die notwendige Nachbehandlung kann man juristisch nicht konstruieren.

Vertiefend zu dem Thema Behandlungspflicht:

https://www.anwalt.org/behandlungspflicht/#existiert-eine-grundsaetzliche-aerztliche-behandlungspflicht

Eine praktische Anmerkung: wenn man die notwendigen Medikamente hat und auf eigene Faust nach der OP "türmt", ist das oft eine praktische Lösung solcher Frage mit den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2025 | 14:38

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

tut mir leid. Jetzt weiß ich erst nicht, an wen ich mich wenden kann.

Nochmal die Frage: Was mache ich, wenn der Arzt sich auf einen Haftungsverzicht nicht einlässt, die OP aber medizinisch notwendig ist, und ich keinen Betreuungsplatz über Nacht finde? In meinem Fall hat der Arzt verlangt, dass ich eine Betreuungsperson namentlich nenne.
Ich habe alles versucht, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, überregionale Anbieter wie zum Beispiel curasenio, bereut.de, alle bieten nur Pflege für mindestens zwei Wochen an, obwohl ich nur eine Über-Nacht-Betreuung wegen der Narkose benötige. Ich habe alles versucht und alle Einrichtungen abtelefoniert. Und niemand hat sich zuständig gefühlt, obwohl laut den Gesetzen, die ich oben genannt habe, der behandelnde Arzt zuständig ist, damit ich meine - notwendige! - OP bekomme und er mit der Krankenkasse die Notwendigkeit einer Einweisung klären muss. Das steht doch im § 115 des AOP-Vertrags.
Nochmal die Frage: Was soll ich in dem Fall tun? Ansonsten bitte die Frage einem anderen Anwalt geben, der diese Gesetze kennt und mir aber nur sagen kann, wie ich vorgehen kann.

Was, wenn er mich einfach hängen lässt, weil ich keine Angehörigen habe?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2025 | 15:05

Sie können sich nur einen anderen Arzt suchen, der zu dem Verzicht bereit ist, oder einfach nach der OP türmen. Andere Optionen gibt es nicht. MfG RA Saeger

Ergänzung vom Anwalt 7. März 2025 | 14:47

Man fragt sich ja schon beiläufig, warum Sie so uneinsichtig und auch negativ sind: ein Arzt muss Sie auf Basis des geschilderten Sachverhalts nicht behandeln, wenn Sie ihm die gewünschte, gefährdende Fahrt nachhause ohne Begleitperson sicher in Aussicht stellen und kein Notfall vorliegt.

Da können Sie 1 Tag oder 100 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben.

Vielleicht ist die soziale Interaktion mit anderen auch ein genereller Mehrwert, den Sie nicht nur in dem Fall, sondern generell mehr Raum im Leben bieten sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger

Bewertung des Fragestellers 6. März 2025 | 15:30

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Ich weiß so wenig wie vorher. Das Geld hätte ich mir sparen können. Habe sogar auf die entsprechenden Gesetze und Paragraphen verwiesen, Bundesmantelvertrag für Ärzte und AOP-Vertrag, und nur gefragt, was ich als Patientin machen kann, wenn mir eine als ambulant durchzuführende OP verweigert wird, weil ich keine Betreuung habe, und der Arzt sich nicht um Einweisung in eine Klinik für eine Nacht kümmert.
Sein genialer Rat wer, zu "türmen", obwohl ich geschrieben habe, der Arzt verweigert einfach von vornherin die OP, obwohl ich mich erfahrungsgemäß nach Narkosen in der Lage fühle, mit dem Taxi nach Hause zu fahren, und mich allein zu erholen, weil ich keine private Betreuungsperson nennen kann, weil es logischerweise als Single ohne Angehörige keine gibt.
Total sinnlos die Antwort, hilft mir null komma null weiter.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Leider eine von Frust geprägt Bewertung. Die Sach- und Rechtslage wurde vollständig erläutert. Die Fragenstellerin kann keine Lösung erwarten, die es nicht gibt. MfG RA Saeger

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. März 2025
1/5,0

Ich weiß so wenig wie vorher. Das Geld hätte ich mir sparen können. Habe sogar auf die entsprechenden Gesetze und Paragraphen verwiesen, Bundesmantelvertrag für Ärzte und AOP-Vertrag, und nur gefragt, was ich als Patientin machen kann, wenn mir eine als ambulant durchzuführende OP verweigert wird, weil ich keine Betreuung habe, und der Arzt sich nicht um Einweisung in eine Klinik für eine Nacht kümmert.
Sein genialer Rat wer, zu "türmen", obwohl ich geschrieben habe, der Arzt verweigert einfach von vornherin die OP, obwohl ich mich erfahrungsgemäß nach Narkosen in der Lage fühle, mit dem Taxi nach Hause zu fahren, und mich allein zu erholen, weil ich keine private Betreuungsperson nennen kann, weil es logischerweise als Single ohne Angehörige keine gibt.
Total sinnlos die Antwort, hilft mir null komma null weiter.


ANTWORT VON

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