Sehr geehrte Fragenstellerin,
so sehr ich Ihren Ansatz nachvollziehen kann, ist doch zu sagen, dass der Arzt eine Garantenstellung für die Gesundheit seiner Patienten hat. Behandelt man also sehenden Auges einen Patienten, der dann schon ansagt wesentliche Teile des Procederes nicht einzuhalten und seine Gesundheit ernsthaft zu gefährenden, kann ein Arzt nicht lebensrettende oder absolut unaufschiebbare Behandlungen auch verweigern, um zu verhindern, dass er sich einer fahrlässigen Körperverletzungen ausgesetzt sieht.
Das einzige, was man versuchen kann, ist einen Haftungsverzicht mit dem Arzt / Krankenhaus nach entsprechener Belehrung zu vereinbaren. Aber einen Anspruch auf Behandlung ohne die notwendige Nachbehandlung kann man juristisch nicht konstruieren.
Vertiefend zu dem Thema Behandlungspflicht:
https://www.anwalt.org/behandlungspflicht/#existiert-eine-grundsaetzliche-aerztliche-behandlungspflicht
Eine praktische Anmerkung: wenn man die notwendigen Medikamente hat und auf eigene Faust nach der OP "türmt", ist das oft eine praktische Lösung solcher Frage mit den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
tut mir leid. Jetzt weiß ich erst nicht, an wen ich mich wenden kann.
Nochmal die Frage: Was mache ich, wenn der Arzt sich auf einen Haftungsverzicht nicht einlässt, die OP aber medizinisch notwendig ist, und ich keinen Betreuungsplatz über Nacht finde? In meinem Fall hat der Arzt verlangt, dass ich eine Betreuungsperson namentlich nenne.
Ich habe alles versucht, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, überregionale Anbieter wie zum Beispiel curasenio, bereut.de, alle bieten nur Pflege für mindestens zwei Wochen an, obwohl ich nur eine Über-Nacht-Betreuung wegen der Narkose benötige. Ich habe alles versucht und alle Einrichtungen abtelefoniert. Und niemand hat sich zuständig gefühlt, obwohl laut den Gesetzen, die ich oben genannt habe, der behandelnde Arzt zuständig ist, damit ich meine - notwendige! - OP bekomme und er mit der Krankenkasse die Notwendigkeit einer Einweisung klären muss. Das steht doch im § 115 des AOP-Vertrags.
Nochmal die Frage: Was soll ich in dem Fall tun? Ansonsten bitte die Frage einem anderen Anwalt geben, der diese Gesetze kennt und mir aber nur sagen kann, wie ich vorgehen kann.
Was, wenn er mich einfach hängen lässt, weil ich keine Angehörigen habe?
Sie können sich nur einen anderen Arzt suchen, der zu dem Verzicht bereit ist, oder einfach nach der OP türmen. Andere Optionen gibt es nicht. MfG RA Saeger
Man fragt sich ja schon beiläufig, warum Sie so uneinsichtig und auch negativ sind: ein Arzt muss Sie auf Basis des geschilderten Sachverhalts nicht behandeln, wenn Sie ihm die gewünschte, gefährdende Fahrt nachhause ohne Begleitperson sicher in Aussicht stellen und kein Notfall vorliegt.
Da können Sie 1 Tag oder 100 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben.
Vielleicht ist die soziale Interaktion mit anderen auch ein genereller Mehrwert, den Sie nicht nur in dem Fall, sondern generell mehr Raum im Leben bieten sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger