Neuer Arbeitsvertrag nach Elternzeit und Teilzeitwunsch
Natürlich ist hierfür kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich, der Grund sind verschlechterte Bedingungen im neuen Vetrag: es wird auf geänderte Tarifklauseln hingewiesen, die zum Tragen kämen, wenn irgendwann mein Arbeitsplatz per Ausgründung oder Privatisierung verlagert würde. Dann würde ich bspw. eine schlechtere Bezahlung etc. erhalten, da dann ein anderer Arbeitgeber mit anderem Tarifvertrag mein Brötchengeber wäre (Beurteilung der Klauseln durch einen anderen Rechtsanwalt)! Ich habe erfahren, dass der AG bei allen anderen Anträgen der letzten 2 Jahre für eine Teilzeitarbeit ebenso diesen MA einen neuen Arbeitsvertrag zuschickte, und auch viele zähneknirschend unterschrieben haben, da sie die Kosten für einen RA und den Rechtsstreit scheuten.