Hallo, ich bin als Aushilfe eingestellt und arbeite etwa 18 Stunden die Woche. Ich fragte nach einem Arbeitsvertrag aber mir wurde gesagt Aushilfen bekommen keinen. Wie ist das dann mit Fortzahlung von Lohn im Krankheitsfall oder mit Urlaub. Eine kollegin die ebenfalls als Aushilfe dort angestellt ist und das schon seit Jahren bekommt beides nicht. Ist das zulässig mir einen Arbeitsvertrag zu verweigern? Ich verdiene jeden Monat 400 Euro. Da könnte man mich doch auch als 400 Euro Kraft einstellen. Aber dann hätte ich ja Anspruch auf Kranken geld und Urlaub.Ich habe den Eindruck die Einstellerei als Aushilfe ist nur eine Möglichkeit keinen Urlaub und Fortzahlung im Krankheitsfall gewähren zu müssen. Ist das so? Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet mir einen Arbeitsvertrag zu geben? Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Sie haben als Arbeitnehmerin einen Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis der für sie geltenden Arbeitsbedingungen, wenn ihr Arbeitsverhältnis die Dauer eines Monats übersteigt.
Der europäische Gesetzgeber hat eine Richtlinie erlassen, nach der jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber ihm den wesentlichen Inhalt seines Arbeitsverhältnisses in einer Urkunde zusammenfasst. Die Richtlinie ist in Deutschland in §105 Gewerbeordnung (GewO
) in Verbindung mit dem Nachweisgesetz (NachwG) umgesetzt worden.
Auf dieser Grundlage hat der Arbeitgeber Ihnen nach Abschluss des Arbeitsvertrages auf Verlangen eine entsprechende Urkunde über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen, wobei die Urkunde nicht den Arbeitsvertrag ersetzt.
Sie ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, die Ihnen als Nachweis der Existenz des Arbeitsverhältnisses dient.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.