Sehr geehrte Damen und Herren, zum 31.07.07 haben den Mietvertrag unserer Galeriewohnung in einem 12-Parteien-Haus vom 04.05.2001 fristgerecht gekündigt. ... Diese Fristen beginnen unabhängig davon, ob die Wohnräume renoviert oder unrenoviert übergeben wurden, ab Beginn des Mietverhältnisses zu laufen. 3 Der Mieter ist verpflichtet, Veränderungen und Schäden an und in den Mieträumen, an und im Gebäude sowie auf dem Grundstück zu beseitigen, wenn sie von ihm, den zu seinem Hausstand gehörenden Personen, Untermieter(n), Besucher(n), Lieferanten oder Handwerker(n) schuldhaft verusacht wurden.