Nach einigen Wochen fiel meinem Arbeitgeber diese wohl falsch ausgelegte Regelung auf und stellte klar, dass bei 65 Minuten Fahrzeit, die Arbeitszeit lediglich 5 Minuten beträgt. Dies akzeptierte ich zähneknirschend, um das Vertrauensverhältnis zu meinen Arbeitgeber nicht zu gefährden. ... Durch die vielen Kilometer (ca. 16.300km/Jahr), die ich selbstredend entschädigt bekomme, aber auch den entgangenen Lohn (ca. 5000€/Jahr), der mir durch diese Regelung fehlt, sehe ich mich benachteiligt, da mein Arbeitgeber darauf verharrt, dass ich einen Inhouse-AV unterzeichnet habe und diese "1h-Regelung" dort nunmal fest verankert ist.