guten tag, folgender sachverhalt: nach dem tod meines expartners hat mich seine familie (lebt weit entfernt, ich bin etwas näher dran) gebeten, mit einer profifirma, die abtransportiert und werte für verkaufbares anrechnet, den haushalt aufzulösen. ich kannte sowas nicht, fand eine firma im internet. die schreiben: nach gemeinsamer besichtigung kostenvoranschlag + auflistung vorhandener wertsachen, die zwecks kostenminderung gegengerechnet werden. ich ließ mich telefonisch von einem mitarbeiter beraten, fand alles akzeptabel. zum thema kostenvoranschlag meinte er, der extratermin sei gar nicht notwendig, seine leute würden alles einpacken und die sachen würden dann anderorts sortiert, und dann würde man ja sehen, was noch verwertbar sei. ich nahm an, die firma habe ein gebrauchtwarenlager oder gäbe die sachen an händler weiter. räumung dauerte lange, die leute arbeiteten zügig. ich war fast die ganze zeit vor ort, habe mich mit den leuten unterhalten und teilweise selbst mitgeholfen. nun bekam ich eine hammerrechnung, eine wertanrechnung war nicht mit dabei. ich rief an, der mitarbeiter, dem ich den auftrag erteilt hatte, war nicht da, also fragte ich den kundenbetreuer, wie die firma mit den wertanrechnungen denn umgehe. erhielt die antwort, wenn in der rechnung nichts stünde, sei wohl alles entsorgt worden!!!! auf meine entsetzte nachfrage meinte er, der kunde müsse selbst vor ort sagen, welche sachen er verkauft haben will. mal abgesehen, dass ich mich im gebrauchtwarenmarkt überhaupt nicht auskenne: MIR HAT NIEMAND GESAGT, DASS ICH BESTIMMEN SOLL, WAS VERKAUFT WIRD. weder der mitarbeiter am telefon noch die arbeiter vor ort. es hat mich auch keiner gefragt. das kann ich aber nicht beweisen. angesichts der finanziellen lage der familie, die für die kostenminderung bewusst darauf verzichtet hat, sachen des toten an sich zu nehmen, ist es aber völlig klar, dass ich natürlich gesagt hätte, was zu verkaufen ist! ich habe nun ein schreiben verfasst, das die sachlage zusammenfasst, mit einer auflistung der sachen, die m.e. noch hätten verkauft werden können (dafür gibt es zeugen), mit der bitte/aufforderung, die rechnung um betrag x zu mindern.