Eine Drittstaatlerin beantragt ein Visum zur Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen.Nachdem alle erforderlich Unterlagen bei der deutschen Botschaft eingereicht wurden mit Heiratstermin in Deutschland, genehmigt die Botschaft die Einreise.Hier wird ihr ein 3Monate gültiges Visum/Aufenthaltstitel ausgestellt.Nach ihrer Einreise stellt sich heraus, dass sie Deutschalnd nicht attraktiv findet(hatte ja aufgrund der dt.Visapraxis,nicht die Gelegenheit vorher mal Urlaub zu machen!) ... Unter welchen Voraussetzungen erteilt die Ausländerbehörde, wenn sie noch nicht weiss dass die Heirat nicht stattfindet,eine Verlängerung dieses Visums.2.Welche Konsequenzen hätte es für Drittstaatlerin und den deutschen Staatsangehörigen,wenn die Heirat nach 3 bzw.6Monaten nicht vollzogen wird, sie aber innerhalb dieser Zeit legal wieder ausreist.3.Hätte die Drittstaatlerin wenn sie später nochmal nach Deutschland reisen möchte und diesmal nur ein Touristenvisum beantragt,größere Chancen ein Visum erhalten,weil sie ja gezeigt hat dass sie nicht auf Dauer in Deutschland leben will und somit das "Totschlagargument" der dt.Botschaften bezüglich der Rückkehrwilligkeit schon entkräftet hat.