Vor 2 Wochen habe ich ein Haus (Bj. 1949) gekauft.5 Tage nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags habe ich einen Statiker beauftragt, das Gebäude zu begutachten, da bei den Bauarbeiten(der Verkäufer hat uns gestattet, ab sofort mit den geplanten Baumaßnahmen zu beginnen)eine Wand fast eingestürzt wäre. ... Vorher waren an deren Stelle schmalere Fenster eingebaut, nun baute der Verkäufer einfach breitere Fenster ein, ohne die erforderlichen Träger bzw. ... Die fehlerhaften Fenster habe er sich angeblich nicht angeschaut, weil er davon ausgegangen sei, dass die Einbaumaßnahmen fachlich korrekt durchgeführt wurden.Nach meiner Meinung ist dies nicht glaubhaft. 3.)Kann ich dem Verkäufer die Kosten für das Einbringen der 6 Fensterstürze auferlegen, indem ich mich auf das arglistige Verschweigen der verdeckten Mängel, die ihm aufgrund seines Berufs bekannt gewesen müssen, berufe?