ich habe im Web-Shop von S. einen Kühlschrank gekauft. Dieser kommt im Standard mit dem Türanschlag rechts. Ich benötige den Türanschlag links und habe einen dritten Dienstleister mit dem Wechsel des Anschlags beauftragt. Dieser stellt bei der Montage fest, dass der Kühlschrank auf der linken Seite nicht richtig vorgebohrte Löcher hat und muss die Montage erfolglos abbrechen. Abgerechnet wurden trotzdem rd. 130 EUR für die Dienstleistung. Ich habe S. aufgefordert, die Kosten des Dienstleisters zu erstatten. S. sagt: "Ein Türanschlagwechsel ist kein Garantiefall. Daher werden dahingehend, keinerlei Kosten von uns übernommen."
Habe ich gegen S. einen Anspruch auf Kostenerstattung?
Wenn Sie Türanschlag links bestellt haben, wäre der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet gewesen.
Sie hätten ihn dann aber zur Nachbesserung erst vergeblich auffordern müssen. Das ist wohl nicht geschehen.
Haben Sie aber diese Besonderheit nicht bestellt, liegt auch kein Mangel vor.
Nach Ihrer Schilderung sehe ich daher keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller13. Dezember 2022 | 17:44
Hallo Frau True-Bohle,
den Hinweis zur Bestellung Türanschlag links verstehe ich nicht. Der Kühlschrank kommt immer mit Anschlag rechts und bietet ab Werk die Möglichkeit auf links umzubauen, so dass der Kühlschrank auf die Wohnverhältnisse angepasst werden kann. S. liefert dazu auch eine Umbauanleitung mit. Den Umbau kann man selbst zu Hause machen oder jemanden beauftragen, der das gut kann. Ich habe einen von S. empfohlenen Dienstleister beauftragt.
Zur Nachbesserung konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht auffordern, weil erst im Laufe der Montage durch den Dienstleister der Mangel auftrat. Der Dienstleister musste die Montage dann abbrechen. Die Kosten des Dienstleisters waren damit bereits entstanden.
Beste Grüße.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt13. Dezember 2022 | 17:52
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie hätten hier den Verkäufer aber zuvor auffordern müssen, was nicht der Fall gewesen ist.
Auch ist es durchaus möglich (aus eigener Erfahrung bekannt) den Anschlag bei der Bestellung anders zu bestellen.
Ich denke daher nicht, dass Sie Ansprüche werden durchsetzen können.