Schadenersatz wegen eingeschränkter Nutzbarkeit des neunen Wohnmobils?
Dies erfolgte z.T. aber widerwillig, da z.B. der Transport des Wohnmobils entgegen BGB §635 kostenmäßig von uns, also vom Käufer, getragen wurden. Mittlerweile sind unabhängig der Mängelsituation unterschiedliche Kosten und Nachteile bei uns als Käufer aufgelaufen, beispielhaft: * Diverse Fahrten mit dem Wohnmobil zu Werkstätten, teilweise musste mit zwei Fahrzeugen gefahren werden (Direkte Kosten + Zeitaufwand). * Transportkosten (Spedition) zwischen uns und Verkäufer *Für den ersten Nachbesserungsversuch war frühzeitig ein Terminrahmen mündlich und schriftlich abgestimmt. Dennoch wurde das Fahrzeug vom Verkäufer erst ca. 1 Woche später zurückgegeben.