Wohnungskauf. Käufer sagt Notartermin kurzfristig ab. Wer zahlt die Notarkosten?
15. Mai 2014 14:38
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Preis:
50€
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich beabsichtige den Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin. Im Februar hatte ich bereits eine Reservierung auf eine ETW in einem frisch aufgeteilten Objekt. Für die Reservierung habe ich 1000 Euro gezahlt. Diese sollten auf den Kaufpreis angerechnet werden und bei Nichtzustandekommen des Kaufes NICHT zurückerstattet werden. Hier ging ich davon aus, dass im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrages dieses Geld genutzt wird, um etwaige Kosten zu decken, die dem Verkäufer oder Notar entstanden sind.
Der Verkäufer fragte nach 2 Wochen schriftlich per E-Mail, ob ich einverstanden sei, nun den Notartermin festzulegen und den Kaufvertrag in Auftrag zu geben. Einen "beispielhaften Kaufvertrag" erhielt ich bereits vorher - es wurden mehrfach ähnliche Wohneinheiten verkauft - der Vertrag musste meinem Verständnis nach nur geringfügig angepasst werden.
Der Verkäufer beauftragte somit den Notar mit der Anpassung (wie er es nennt: Erstellung) des Vertrages. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Mailkontakt zum Notar.
Der Notar sendete mir dann unaufgefordert den Vertragsentwurf (erster Kontakt zum Notar). Aufgrund einer geplanten Nießbrauchsvereinbarung mit meinen Eltern, die aufgenommen werden sollte, bat ich den Notar dann per Mail, diese einzuarbeiten (erste Antwort meinerseits).
Für mein Verständnis hat somit der Verkäufer den Notar beauftragt den Vertrag zu erstellen, ich jedoch die Änderungen zum Nießbrauch beauftragt, da ich um diese Änderung per Mail gebeten habe.
Einen Tag vor dem Notartermin sagte ich dann den Termin ab und entschied mich kurzfristig gegen den Kauf der Wohnung, da mir Freunde nach dem Durchlesen der Teilungserklärung vom Kauf abgeraten hatten. Ich bekam Angst und sagte ab, entschied mich gegen den Kauf.
Die Reservierungsgebühr von 1000,- Euro verfiel somit. Ich ging davon aus, dass damit alle Kosten abgegolten seien und etwaige Kosten die dem Notar entstanden sind vom Verkäufer damit bezahlt würden.
Wenige Wochen später erhielt ich eine Rechnung vom Notar über ca. 800 Euro für die Erstellung des Kaufvertrages. Dieser schrieb, ich hätte ihn beauftragt den Vertrag zu erstellen und sei ja schließlich 1 Tag vor Unterzeichnung abgesprungen.
Erwähnenswert ist ggf. noch, dass der Verkäufer den Notar bestimmt hat und nicht einverstanden war, dass ich selbst den Notar festlege.
Meine Frage ist nun: Muss ich den Notar bezahlen oder der Verkäufer? Muss der Verkäufer dazu nicht die 1000,- Euro nutzen? Ist es überhaupt rechtens, dass ich die Reservierungsgebühr nicht zurück bekomme? Soll ich am Ende tatsächlich die Reservierungsgebühr UND die gesamten Notarkosten tragen? Wer zahlt was?
Der Notar droht bereits mit Eintreibung der Summe und die gesetzte Frist läuft soeben ab. Wie reagiere ich?
Besten Dank für ihre Hilfe.
Einsatz editiert am 15.05.2014 14:44:54