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Wohnungskauf. Käufer sagt Notartermin kurzfristig ab. Wer zahlt die Notarkosten?

15. Mai 2014 14:38 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich beabsichtige den Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin. Im Februar hatte ich bereits eine Reservierung auf eine ETW in einem frisch aufgeteilten Objekt. Für die Reservierung habe ich 1000 Euro gezahlt. Diese sollten auf den Kaufpreis angerechnet werden und bei Nichtzustandekommen des Kaufes NICHT zurückerstattet werden. Hier ging ich davon aus, dass im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrages dieses Geld genutzt wird, um etwaige Kosten zu decken, die dem Verkäufer oder Notar entstanden sind.

Der Verkäufer fragte nach 2 Wochen schriftlich per E-Mail, ob ich einverstanden sei, nun den Notartermin festzulegen und den Kaufvertrag in Auftrag zu geben. Einen "beispielhaften Kaufvertrag" erhielt ich bereits vorher - es wurden mehrfach ähnliche Wohneinheiten verkauft - der Vertrag musste meinem Verständnis nach nur geringfügig angepasst werden.

Der Verkäufer beauftragte somit den Notar mit der Anpassung (wie er es nennt: Erstellung) des Vertrages. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Mailkontakt zum Notar.

Der Notar sendete mir dann unaufgefordert den Vertragsentwurf (erster Kontakt zum Notar). Aufgrund einer geplanten Nießbrauchsvereinbarung mit meinen Eltern, die aufgenommen werden sollte, bat ich den Notar dann per Mail, diese einzuarbeiten (erste Antwort meinerseits).

Für mein Verständnis hat somit der Verkäufer den Notar beauftragt den Vertrag zu erstellen, ich jedoch die Änderungen zum Nießbrauch beauftragt, da ich um diese Änderung per Mail gebeten habe.

Einen Tag vor dem Notartermin sagte ich dann den Termin ab und entschied mich kurzfristig gegen den Kauf der Wohnung, da mir Freunde nach dem Durchlesen der Teilungserklärung vom Kauf abgeraten hatten. Ich bekam Angst und sagte ab, entschied mich gegen den Kauf.

Die Reservierungsgebühr von 1000,- Euro verfiel somit. Ich ging davon aus, dass damit alle Kosten abgegolten seien und etwaige Kosten die dem Notar entstanden sind vom Verkäufer damit bezahlt würden.

Wenige Wochen später erhielt ich eine Rechnung vom Notar über ca. 800 Euro für die Erstellung des Kaufvertrages. Dieser schrieb, ich hätte ihn beauftragt den Vertrag zu erstellen und sei ja schließlich 1 Tag vor Unterzeichnung abgesprungen.

Erwähnenswert ist ggf. noch, dass der Verkäufer den Notar bestimmt hat und nicht einverstanden war, dass ich selbst den Notar festlege.

Meine Frage ist nun: Muss ich den Notar bezahlen oder der Verkäufer? Muss der Verkäufer dazu nicht die 1000,- Euro nutzen? Ist es überhaupt rechtens, dass ich die Reservierungsgebühr nicht zurück bekomme? Soll ich am Ende tatsächlich die Reservierungsgebühr UND die gesamten Notarkosten tragen? Wer zahlt was?

Der Notar droht bereits mit Eintreibung der Summe und die gesetzte Frist läuft soeben ab. Wie reagiere ich?

Besten Dank für ihre Hilfe.

Einsatz editiert am 15.05.2014 14:44:54

15. Mai 2014 | 15:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier werden Sie zahlen müssen.

Zu Ihren Fragen:

Sie hatten um Einarbeitung der geplanten Nießbrauchsvereinbarung mit Ihren Eltern gebeten. Damit sind Sie als Auftraggeber anzusehen.


Muss ich den Notar bezahlen oder der Verkäufer?

Sie; siehe oben.


Muss der Verkäufer dazu nicht die 1000,- Euro nutzen?

Nein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


Ist es überhaupt rechtens, dass ich die Reservierungsgebühr nicht zurück bekomme?

Ja. Denn es war vertraglich vereinbart und die Vereinbarung ist nicht unwirksam.


Soll ich am Ende tatsächlich die Reservierungsgebühr UND die gesamten Notarkosten tragen?

Ja.


Wer zahlt was?

Sie zahlen das alles.


Der Notar droht bereits mit Eintreibung der Summe und die gesetzte Frist läuft soeben ab. Wie reagiere ich?

Zahlen, denn der Notar kann nach Fristablauf sich selbst eine vollstreckbare Urkunde ausstellen und dann ohne weitere Aufforderung vollstrecken.



Sicherlich nicht die von Ihnen erhoffte Antwort. die rechtliche Situation ist aber nun einmal so.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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