Mein Arbeitsvertrag sagt: "Das Arbeitsverhältnis endet unabhängig von einer Kündigung ab dem Tage, an dem Altersruhegeld, vorzeitiges Altersruhegeld oder Erwerbs- bzw. ... Dies ist allerdings nach § 41 (2) SGB VI heute so zu lesen, als wäre der Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer gegenüber auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist. ... Frage: Kann mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag kündigen oder welche arbeitsrechtlichen Folgen könnte der Bezug dieser Rente haben?