ich habe eine Vertragsangebot als freier Mitarbeiter bei einer Firma, die direkt bei Firmenkunden sämtliche Abrechnungen auf Richtigkeit prüft. Die Firma erhält an den falsch abgerechneten Beträgen eine prozentuale Beteiligung, wobei die freien Mitarbeiter wiederum prozentual beteiligt wird. Falls keine Fehler bei einem Firmenkunden gefunden werden, gibt es sowohl für die Firma als auch für den freien Mitarbeiter kein Geld.
Für neue freie Mitarbeiter wie mich wird während der Einarbeitungszeit von 6 Monaten eine Vergütung bezahlt.
Meine Frage dazu ist,
- ob diese Vergütung während der Einarbeitungszeit von 6 Monate von der Firma (beispielsweise bei Kündigung nach dem ersten halben Jahr) zurückgefordert werden kann?
oder
- vielleicht sogar, falls bei dem Firmenkunde, bei dem ich zuerst eingesetzt werde nichts gefunden wird, auch an mich prinzipiell keine Vergütung ausbezahlt wird?
Folgende Vertragsformulierung zu der Vergütung steht im Arbeitsvertrag:
3. VERGÜTUNG
3.1 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf eine Provision gemäß den in Rechnung gestellten Honoraren der Gesellschaft, basierend auf den Geldeingängen der Gesellschaft. Die Provision beträgt während der Einarbeitungszeit von 6 Monaten 2500.-€ monatlich. Vor Ablauf der Einarbeitungszeit wird eine prozentuale, erfolgs-
abhängige Vergütung vereinbart.
Ihre Fragen möchte ich anhand des geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Ziff. 3.1 des Arbeitsvertrags ist meines Erachtens unklar formuliert. Einerseits wird die Provision während der Einarbeitungszeit auf pauschal 2.500 Euro festgelegt, andererseits soll die Vergütung vor Ablauf der Einarbeitungszeit lediglich erfolgsabhängig erfolgen.
In einem Rechtsstreit über die Vergütung hätte der Arbeitsrichter diese Vertragsklausel anhand aller Umstände des Arbeitsverhältnisses auszulegen, wobei unklare Klauseln des Arbeitsvertrages, soweit Sie vom Arbeitgeber vorformuliert werden, im Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers gehen.
Je nach Ergebnis dieser Auslegung durch den Richter müssten Sie dann entweder eine bereits vorschussweise erhaltene Vergütung zurückbezahlen oder dürften diese behalten.
Um einen solchen zeitaufwändigen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Sie den Arbeitgeber einfach um Klarstellung bitten. Es sollte klar (schriftlich!) festgelegt werden, welche Vergütung Sie in den ersten 6 Monaten erhalten.