Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Wir haben unser Mietverältnis zum 01.04 wirksam gekündigt, da wir uns eine Haus gekauft haben. ... Da die Kündigung wirksam ist, hat der Vermieter auch bereits einen Mietvertrag mit dem Nachmieter geschlossen, der zum 01.04.2024 die Wohnung beziehen will. Meine Frage ist dahingehend, dass mir zwar bewusst ist, dass der Vermieter mit Ablauf der Frist auf eine Übergabe der Wohnung.