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Begründungen für Eigenbedarfskündigung ausreichend?

14. Oktober 2012 10:11 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Ich bin 67 Jahre jung, bewohne seit etwas über 4 Jahre eine 2-Zimmer Wohnung 45 m2. Meine Vermieter bewohnen eine Eigentumswohnung 80 m2 und sind 70 bzw 90 Jahre alt.
Kündigen mich mit mehrere Begründungen:
1. Derzeitige Wohnung zu gross wg Pflege
2. Weitestgehend anonymes Umfeld derzeitige Wohnung (wohnen dort ca 6 Jahre)
3. Im Haus wo ich wohne, wohnen alte Bekannten der Vermieter die beim täglichen Leben nachbarschaftliche Hilfe leisten könnten (die sind auch schon alt)
4. Wollen ggf in betreutes Wohnen einziehen (Zeitpunkt unbekannt)
5. Wollen meine Wohnung als "Rückzugsraum" verwenden (befristeter Eigenbedarf?)
6. Derzeitige Wohnung soll verkauft werden.

Ich selbst bin nach 2 Herzinfarkte kaum in der Lage die Strapazen eines Umzugs auf mich zu nehmen, bekomme deswegen einen Attest.

Bin leider gezwungen Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Aussicht auf Erfolg positiv, sonst Anwaltskosten. Kann leider jetzt nicht mehr als 40 € vermissen

Meine Frage: reichen die Begründungen der Vermieter aus für eine Kündigung?

Mit freundlichen Grüssen


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Es kommt natürlich zunächst darauf an, ob die genannten Gründe auch wirklich gegeben sind, oder nur behauptet werden.

Nach § 573 III BGB muss der Vermieter im Kündigungsschreiben die Gründe angeben. Ich gehe davon aus, dass dies bei Ihnen der Fall ist.

Eine Eigenbedarfskündigung wäre dann rechtswidrig, wenn dem Vermieter anderer Wohnraum zur Verfügung stehen würde. Hierzu kann ich nichts sagen, gehe aber nicht davon aus. Das die Vermieter die Wohnung eventuell nur für eine begrenzte Zeit nutzen werden, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit, weil dies nur ein Problem darstellt, wenn von Anfang an feststeht, dass nur eine sehr begrenzte Nutzung, etwa für wenige Monate, geplant ist. Es kommt darauf an, ob die Vermieter wirklich in die Wohnung ziehen wollen. Die Motive sind generell nachvollziehbar, wenn die Vermieter nachweisen können, dass die alte Wohnung wegen des Gesundheitszustandes zu groß geworden ist. Der Eigenbedarfsgrund darf auch nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden gewesen sein.

Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung der Grund anerkannt in eine kleinere Wohnung aus Gesundheitsgründen zu ziehen.

Man kann von hier keine abschließende Stellungnahme abgeben, weil man dafür auch das Schreiben kennen müsste. Es spricht aber einiges für die Wirksamkeit der Kündigung.

Sie sind aber nicht ohne Rechte. Sie können aus Härtegründen der Kündigung widersprechen vgl. § 574 BGB . Ihr schlechter Gesundheitszustand kann solch ein Härtegrund sein. Es muss dann eine Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters und deren des Mieters stattfinden. Auch das Fehlen von angemessenen Ersatzwohnraum begründet eine Härte.


Den Widerspruch müssen Sie spätestens bis 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich erklären, soweit der Vermieter in der Kündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat.

Ob bei Ihnen ein Härtegrund vorliegt, kann man nicht sicher beurteilen. Sie wohnen noch nicht sehr lange in der Wohnung und sind auch nicht in einem Alter, in dem ein Umzug unzumutbar wäre. Es wird im Detail auf Ihre Gesundheit ankommen. Wenn Ihnen ärztlich bescheinigt werden kann, dass ein Umzug nicht stattfinden kann, hätten Sie gute Aussichten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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