Wir sind Eigentümer einer innerhalb eines Gebäudes. Bei einem Verwalterwechsel berechnet und dieser sowohl für die Wohnung als auch für den Tiefgaragenparkplatz Kosten in Höhe von je rund 37 €/Jahr, was der vorherige Verwalter nicht gemacht hatte, da wir pünktlich zum 1. eines jeden Monats das Hausgeld per Dauerauftrag bezahlen. Auf unsere Anfrage antwortet der neue Verwalter, wir hätten ihm eine Einzugsermächtiogung erteilen müssen und bezieht sich auf § 12, Artikel 6 der Teilungserklärung, der wie folgt lautet: "Die Kostendeckung erfolgt durch Erhebung des monatlichen Hausgeldes, dessen Berechnung durch den Verwalter unter Zugrundelegung des nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/WEG/28.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 28 WEG: Wirtschaftsplan, Rechnungslegung">§ 28 Absatz (1) WEG</a> aufzustellunden Wirtschaftsplanes erfolgt.