Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Antwort stütze ich auf Ihre Darstellung des Sachverhaltes. Durch Abweichungen kann die rechtliche Situation anders zu beurteilen sein.
Die Antwort stellt daher eine Orientierungshilfe dar, und kann unter Umständen eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen.
1. Soweit das von hier beurteilt werden kann, ist das niederländische Rechtssystem bezüglich des Schadensrechtes dem deutschen Recht ähnlich.
Grundsätzlich gilt, dass der Anscheinsbeweis gegen den Verkehrsteilnehmer spricht, der von einer nicht vorfahrtsberechtigten Straße auf eine Vorfahrtsberechtigte abbiegt. Durch das Zeichen der anderen Verkehrsteilnehmerin haben sich hier beide über eine abweichende Vorfahrtsregelung geeinigt. Ihr Vater müsste dies aber nachweisen können. Ohne einen Zeugen wird dies kaum möglich sein.
Auch das anschließende Eingeständnis der Fahrerin muss durch Ihren Vater belegt werden können. In Zukunft sollte in solchen Fällen unbedingt ein europäischer Unfallbericht ausgefüllt werden (bei Automobilclubs und Versicherungen erhältlich).
Die Absprache, dass Ihr Vater zur Regulierung des Schadens € 600,- zahlen soll, ist eine prinzipiell gültige Übereinkunft. Auch diese wiederum muss nachgewiesen werden, allerdings hier vom Anspruchsteller (Ehemann der Fahrerin). Dieser wird jedoch im Zweifel seine Frau als Zeugin benennen (können). Inwieweit die Abgeltung des Schadens mit € 600,- günstig ist, kann ich von hier natürlich nicht beurteilen. Ebensowenig die Wahrscheinlichkeit, dass der Gegner die Forderung tatsächlich einklagt.
2. Die Haftpflichtversicherung kann in jedem Fall noch zur Regulierung des Schadens herangezogen werden. Sie muss dem Gegner gegenüber haften, soweit dieser im Recht ist. Ich empfehle dringend, die Haftpflicht des Lkw zu informieren. Die Nichtmeldung des Unfalles stellt unabhängig von der Schuldfrage eine sogenannte Obliegenheitsverletzung dar, die dazu führen kann, dass sich die Versicherung den geleisteten Schadensersatz beim Versicherungsnehmer oder Fahrer zurückholt. Gleiches gilt für die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses, was in Zustimmung € 600,- zahlen zu müssen, gesehen werden kann.
Falls Ihr Vater die vereinbarten € 600,- nicht zahlt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Gegner über das KfZ-Kennzeichen an die deutsche Haftpflichtversicherung herantritt.
3. Für einen Entzug der Fahrerlaubnis sehe ich keinen Raum, da nach Ihrer Angabe die Personalien ausgetauscht wurden. Damit ist dem Geschädigten die Verfolgung seiner Ansprüche möglich.
4. Durch den Unfall an sich wird Ihr Vater keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben, es sei denn, solche Vorfälle häufen sich.
Problematischer ist die Nichtmeldung des Unfalles, da hier dem Arbeitgeber und seiner Versicherung unter Umständen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüchen rechtzeitig entgegenzutreten. Ob der Arbeitgeber hier arbeitsrechtliche Konsequenzen zieht, kann ich von hier nicht abschätzen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine Orientierung gegeben zu haben. Bei Unklarheiten nutzen Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion.
Für weitere Rechtsberatung im Rahmen eines Mandates stehe ich gern zur Verfügung.
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