Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Prinzipiell gilt, dass ein Eigentümer zu Lebzeiten über sein Vermögen frei und ohne Einschränkung verfügen kann. D. h. Vermögenswerte können auch verschenkt werden. Ob dies - vor allem innerhalb einer Familie - moralisch "korrekt" verläuft, ist keiner rechtlichen Prüfung und Beschränkung unterworfen.
Wenn Ihre Eltern daher das beschriebene Vorgehen umsetzen wollen, können diese nicht daran gehindert werden.
Zusammengefasst soll Ihr Bruder die Immobilie "geschenkt" bekommen und im Gegenzug hierfür die Miete für eine nicht festgelegte Zeit für Ihre Eltern übernehmen. Durch diese Vereinbarung wandelt sich die vermeintliche Schenkung in eine entgeltliche Übertragung. Denn die Zahlung auf die monatliche Miete der Eltern stellt die Gegenleistung für die Immobilienübertragung dar. Wäre beispielsweise die Immobilie € 500.000 Wert und würde Ihr Bruder bis zum Ableben Ihrer Eltern Miete zu deren Gunsten in Höhe von € 200.000 bezahlen, läge eine entgeltliche Veräußerung in Höhe von € 200.000 und eine Schenkung in Höhe von € 300.000 vor.
Wenn Sie nun - anknüpfend an vorausgegangenes Beispiel - von dem schätzten Zeitwert der Immobilie € 250.000 erhalten sollen (50%) dann sehen Sie, dass Ihr Bruder um ca. € 50.000 besser gestellt wäre. Würde er einen geringeren Betrag an Miete als € 200.000 bis zum Ableben Ihrer Eltern bezahlen müssen, wäre sein Vorteil sogar noch höher.
Weiter kommt der Zinseszinseffekt hinzu, den Ihr Bruder hättte, bis Ihre Forderung in Höhe von 50% auszubezahlen wäre (beim Ableben Ihrer Eltern).
Ob das geplante Vorgehen "fair" ist, hängt letztlich von verschiedenen Komponenten und Umständen wie der Lebenszeit Ihrer Eltern, der zu bezahlenden Miete, die Zeit der zu bezahlenden Miete, die Wertsteigerung von Immobilien in den nächsten Jahren etc. ab.
Faktisch kann erst zum Stichtag des Versterbens Ihrer Eltern eine genaue Berechnung dahingehend angestellt werden, ob das angedachte Vorgehen für Sie von Vorteil oder von Nachteil ist.
Gleichwohl kann nach einer ersten Einschätzung davon ausgegangen werden, dass mit einer viel höheren Wahrscheinlichkeit ein Nachteil bei Umsetzung der Übertragung wie beschrieben für Sie entsteht.
Allerdings können Sie aus rechtlicher Sicht hiergegen nicht vorgehen, da - wie eingangs beschrieben - Ihre Eltern in der Verfügung über deren Vermögen frei sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Sofern ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter helfen konnte, würde ich mich über die Abgabe einer vollen 5-Sterne-Bewertung freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-