DDR-Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, ein im Jahre 1971 in der DDR geschlossener Mietvertrag enthält im Hinblick auf die Beendigung des Mietverhältnisses nachstehende Klauseln: "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits durch eingeschriebenen oder quittierten Brief gekündigt werden mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des folgenden Monats." "Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt der Mieter die Wohnung mit Zubehör sauber und mit sämtlichen Schlüsseln zurück." "Die Verwaltung hat die Wohnung in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Vertragsdauer zu erhalten.