Schadenersatz nach BGB § 833, Mietrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnung oder sonstiger Teile des Hauses oder zur Einsparung von Heizenergie oder Wasser (Modernisierungen) hat der Mieter nach Maßgabe des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 554 BGB: (weggefallen)">§ 554 Abs. 2 BGB</a> zu dulden. Der Vermieter ist zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nicht verpflichtet. ... Was problematisch sein könnte, da wie auch schon erwähnt, sie als Vermieter meinen Freund angegeben hatte.