Kläger jetzt Einzelfirma, ausführende Firma damals GbR-Gesellschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um eine bauliche Tätigkeit und Zuständigkeit der Klage. Ein Handwerksbetrieb, GbR-Gesellschaft, war in meinem Haus tätig, die Arbeiten und die entsprechende Rechnung wurden von mir nicht akzeptiert. Nun erhielt ich eine Klage, jedoch ist der Kläger nicht die GbR-Gesellschaft, die die Arbeiten ausgeführt hat, sondern vermutlich einer der Gesellschafter, der ehemalige GbR-Gesellschaft.