Dieser Vertrag war eine sogenannte Cash-Card, das bedeutet: *Zwei Jahre Vertrag, dabei soll die Mitgliedschaft einmal übertragbar sein *Die Summe war im Voraus zu bezahlen * Zitat: "Training in allen firmeneigenen Studios möglich, bei Nichtkündigung automatische Verlängerung um 6 Monate, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung" Folgendes Problem trat dabei auf: Zwei Monate nach Beginn des Vertrags eröffnete ein neues Studio dieser Kette. ... Die Dame am Telefon betonte, dass eine Kündigung unter zurückzahlung des Geldes nicht möglich sei, da im Vertrag die Klausel "sollte ein teil des Vertrags nicht zutreffen, behält der Vertrag als solches trotzdem seine Wirksamkeit" enthalten sei Meine Fragen: Ist es rechtens, dass einer Person, die den gleichen Vertrag zum gleichen Zeitpunkt geschlossen hat, Zugang gewährt wird aufgrund von "persönlicher Gutmütigkeit", wie sich die Sachbearbeiterin ausdrückte? ... Wie gehe ich vor, wenn ich am Donnerstag die Kündigung abschicke und nach 10 Tagen Frist, die ich setzen werde, mein Geld nicht zurück kriege?