Schönheitsreparaturen bei Auszug Renovierung durch Firma?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Der Mietvertrag ist ein Standartvertrag von Haus & Grund. §14 Schönheitsreparaturen 1.Der Mieter führt auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht durch. ... Der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses die nach Maßgabe von Ziffer 1 und 2 erforderlichen Arbeiten durchzuführen. 3.Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartende Kosten anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter- je nach Erhaltungszustand der Wohnung- im allgemeinen nach folgender Maßgabe zu bezahlen. ... Der Mieter Übernimmt die Wohnung im Gegenwärtigen Zustand.