Dort sagte man mir, dass die 2,50€ dort nie eingegangen seien, man habe daher den Schuldbetrag wieder auf 40€ hochgestuft und mir eine Mahnung an die (Zweitwohn-)Adresse geschickt. ... Die Mahnung muss daher irgendwie abhanden gekommen sein. ... Auf die o.g. telefonische Anfrage an die Verkehrsbetriebe zur Klärung der Sache und meine Frage nach einer gütlichen Einigung, z.B. einer nochmaligen Zahlung der 2,50€, falls meinerseits wirklich vergessen oder abhanden gekommen (vielleicht per Zahlendreher auf dem Einzahlungsauftrag), sagte man mir, ich müsse den Einzahlungsbeleg vorweisen.