Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie müssen wissen, sog. Call-Center-Agents werden oftmals nach Abschlüssen (zumindest teilweise) provisionsabhängig bezahlt.
Sie wurden offenbar von dem Call-Center-Mitarbeiter für dumm verkauft. Dabei gilt gerade am Telefon und insbesondere bei solchen Angeboten: "Wirklich niemals die Bankverbindung nennen!"
Ein Vertrag kann natürlich auch mündlich am Telefon geschlossen werden. Nur haben Sie ja keinen Vertrag geschlossen. Damit brauchen Sie auch nichts anzufechten, denn dazu müsste zunächst ein Vertrag bestehen. (Was auch durch Premiere zu beweisen wäre.)
Sie sollten Premiere nochmals mitteilen (geht auch per E-Mail), wie es zu diesem "vermeintlichen" Abschluss kam. Weisen Sie insbesondere darauf hin, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.
Sie können auch darauf hinweisen, dass sollten Sie noch weiter durch Mahnungen belästigt werden, Sie Strafanzeige stellen werden (der von Ihnen geschilderte Sachverhalt dürfte wohl einen strafbaren (versuchten) Eingehungsbetrug darstellen).
Leider Gottes ist es so, dass derartige Firmen bei Ihrem Umgang mit dem "Kunden" nicht unbedingt zimperlich sind. Schnell werden entsprechende Inkassounternehmen beauftragt.
Sofern Sie mit diesem Problem nicht alleine fertig werden, sollten Sie sich dringend anwaltlichen Beistand bei Ihnen vor Ort suchen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für die kompetente Beantwortung meiner Frage.
Eine Nachfrage zu dem Thema hätte ich aber noch: In dem Paket, das mir damals zugesendet wurde, befand sich ein Schreiben, in dem erwähnt wird, dass sich der Gewinn nach einem Jahr in ein Abo verlängert. Da das Paket jedoch ungeöffnet bei mir im Keller gelandet ist, habe ich diese Schreiben nicht gesehen. Kann sich Premiere darauf berufen, dass auf diesem Weg ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist?
Schöne Grüße,
J.E.
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Da Sie niemals davon ausgegangen sind und anhand der Schilderung des Call-Center-Mitarbeiters auch nicht davon ausgehen mussten, dass vorliegend in irgend einer Weise ein Vertrag zustande kommen würde, ist es unschädlich, was in irgendwelchen, bei Lieferung beigefügten Schreiben, sozusagen im Kleingedruckten steht.
Premiere muss sich das argliste Handeln des Call-Center Mitarbeiters zurechnen lassen. Wie Sie schildern, hat der Mitarbeiter Ihnen ja sogar noch geraten (unter Vortäuschung falscher Tatsachen), dass Paket quasi ungeöffnet in den Keller zu stellen, bis sich jemand findet, an den Sie dieses weiterverschenken können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt