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Premiere-Abo durch Gewinnspiel

| 15. März 2007 20:26 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

vor gut einem Jahr habe ich durch ein Gewinnspiel ein "Premiere Start" Paket gewonnen. Bei der telefonischen Gewinnbenachrichtigung teilte ich der Dame mit, dass ich kein Interesse an dem Gewinn habe, da ich kein Fernsehgerät besitze. Darauf hin wurde mir geraten den Gewinn doch einfach zu verschenken oder einfach im Keller aufzubewahren falls ich mir irgendwann doch mal einen Fernsehr zulegen sollte, da mit dem Gewinn keinerlei Folgekosten verbunden seien. Nachdem mir das auf Nachfrage nochmals bestätigt wurde, habe ich der Zusendung zugestimmt. Die Frage nach meiner Bankverbindung wurde damit begründet, dass diese Daten lediglich für evtl. genutze Video-on-demand-Angebote benötigt würden. Nachdem ich das Paket erhalten hatte, ist diese (wie mir am Telefon vorgeschlagen wurde) ungeöffnet in den Keller gewandert, da ich nach wie vor kein Fernsehgerät besitze.

Anfang Januar wurde mir nun 22,90 Euro von meinem Konto abgebucht. Wie sich herausstellte, hat sich das Premiere-Start-Paket automatisch in ein Premiere-Thema-Abo geändert. Die etwas überforderte Dame an der Hotline teilte mir nach Schilderung der Situation mit, dass Sie mir telefonsich nicht weiterhelfen könne und dass ich mich schriftlich an Premiere wenden solle, wo mir sicher schnell geholfen werde.
Auf meine Briefe habe ich jedoch lediglich Standardantworten erhalten, in denen es z.B. auch heißt "zu Beginn des Vertrages haben wir vereinbart, dass die monatlichen Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden". Inzwischen habe ich den Decoder und die (nie aktivierte) Smartcard wieder an Premiere zurückgesendet. Die Einzugsermächtigung (die ich ja eigentlich nur für Video-on-demand-Angebote erteilt hatte) habe ich auch widerrufen.

Gestern habe ich nun die 2. Mahnung auf Grund von 2 ausstehenden Monatsraten erhalten. Eine 1. Mahnung habe ich nicht erhalten, was bei Premiere nach einiger Recherche aber scheinbar gängige Praxis ist.

Meine Fragen:
- Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag anzufechten (z.B. arglistige Täuschung, Dauerschuldverhätnis unzumutbar da kein Fernsehgerät vorhanden, ...) bzw. kann ein rechtsgültiger Vertrag auf diese Art überhaupt zustande kommen? Hätte ich von den Folgekosten geahnt, hätte ich der Zusendung niemals zugestimmt.
- Wie reagiere ich korrekt auf die 2. Mahnung?
- Macht es Sinn, eine Verhandlung zu riskieren oder spricht die Sachlage hier 100%ig gegen mich?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Schöne Grüße,

J.E.

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Sie müssen wissen, sog. Call-Center-Agents werden oftmals nach Abschlüssen (zumindest teilweise) provisionsabhängig bezahlt.

Sie wurden offenbar von dem Call-Center-Mitarbeiter für dumm verkauft. Dabei gilt gerade am Telefon und insbesondere bei solchen Angeboten: "Wirklich niemals die Bankverbindung nennen!"

Ein Vertrag kann natürlich auch mündlich am Telefon geschlossen werden. Nur haben Sie ja keinen Vertrag geschlossen. Damit brauchen Sie auch nichts anzufechten, denn dazu müsste zunächst ein Vertrag bestehen. (Was auch durch Premiere zu beweisen wäre.)

Sie sollten Premiere nochmals mitteilen (geht auch per E-Mail), wie es zu diesem "vermeintlichen" Abschluss kam. Weisen Sie insbesondere darauf hin, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.

Sie können auch darauf hinweisen, dass sollten Sie noch weiter durch Mahnungen belästigt werden, Sie Strafanzeige stellen werden (der von Ihnen geschilderte Sachverhalt dürfte wohl einen strafbaren (versuchten) Eingehungsbetrug darstellen).

Leider Gottes ist es so, dass derartige Firmen bei Ihrem Umgang mit dem "Kunden" nicht unbedingt zimperlich sind. Schnell werden entsprechende Inkassounternehmen beauftragt.

Sofern Sie mit diesem Problem nicht alleine fertig werden, sollten Sie sich dringend anwaltlichen Beistand bei Ihnen vor Ort suchen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2007 | 12:54

Sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank für die kompetente Beantwortung meiner Frage.

Eine Nachfrage zu dem Thema hätte ich aber noch: In dem Paket, das mir damals zugesendet wurde, befand sich ein Schreiben, in dem erwähnt wird, dass sich der Gewinn nach einem Jahr in ein Abo verlängert. Da das Paket jedoch ungeöffnet bei mir im Keller gelandet ist, habe ich diese Schreiben nicht gesehen. Kann sich Premiere darauf berufen, dass auf diesem Weg ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist?

Schöne Grüße,

J.E.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. März 2007 | 15:40

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Da Sie niemals davon ausgegangen sind und anhand der Schilderung des Call-Center-Mitarbeiters auch nicht davon ausgehen mussten, dass vorliegend in irgend einer Weise ein Vertrag zustande kommen würde, ist es unschädlich, was in irgendwelchen, bei Lieferung beigefügten Schreiben, sozusagen im Kleingedruckten steht.

Premiere muss sich das argliste Handeln des Call-Center Mitarbeiters zurechnen lassen. Wie Sie schildern, hat der Mitarbeiter Ihnen ja sogar noch geraten (unter Vortäuschung falscher Tatsachen), dass Paket quasi ungeöffnet in den Keller zu stellen, bis sich jemand findet, an den Sie dieses weiterverschenken können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

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Antwort hat mir sehr geholfen. Kompetente und sehr schnelle Beantwortung auch meiner Nachfrage. Vielen herzlichen Dank!

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