Karenzenschädigung bei Eigenkündigung
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der Karenzentschädigung, die mir aufgrund eines Wettbewerbsverbots von meinem alten Arbeitgeber zusteht. ... Die für mich unklare Formulierung in meinem alten Arbeitsvertrag bzgl. der Karenzentschädigung lautet wie folgt: „…auf die Entschädigung werden jedoch Einkünfte angerechnet, […] soweit diese Einkünfte zusammen mit der Karenzentschädigung die zuletzt bezogene Vergütung um mehr als 10% und im Falle eines Wohnungswechsels um mehr als 25% übersteigen. ... c) Gibt es hierzu aktuelle Urteile, auf die ich meinen alten Arbeitgeber hinweisen kann, um möglichst die 125%-Grenze zu erreichen.