Wohnend im Ausland und untervermietend - Risiken einer Kündigung?
vom 21.11.2016
61 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
In meinem Vertrag habe ich die schriftliche Erlaubnis unter zu vermieten. ... Kann ich überhaupt zum 1.1.2017 den Vertrag verlassen oder muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist wahren, auch gegenüber meinen Untermietern? ... Frage3: Die Eigentümerin will meinen Untermietern einen neuen Vertrag anbieten, allerdings mit Mieterhöhung von 14% Kaltmiete und resp 12% der Warmmiete.