. § 3 Schlüssel Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: laut Wohnungsübergabeprotokoll Für verlorene oder beschädigte Schlüssel haftet der Mieter, einschließlich der Kosten für Änderungen an der Schließanlage. § 4 Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit. ... Kosten für Kleinreparaturen zur Beseitigung von Schäden bis zu einem Betrag in Höhe von 75,00 EUR im Einzelfall, die während des Mietgebrauchs erforderlich werden, trägt der Mieter für die seiner Obhut und seinem Zugriff unterliegenden Türen, Fenster, Rollläden, Sanitärkeramik und Installationsgeräten für Gas, Elektrizität, Wasser. ... Anderenfalls ist der Vermieter in dringenden Fällen berechtigt, die Wohnung auf Kosten des Mieters öffnen zu lassen.