Außerordentliche Kündigung nach Hausfriedensbruch
vom 1.5.2023
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Ich möchte aufgrund der Straftat, die ich auch zur Anzeige bringen werde, das Mietverhältnis jetzt außerordentlich fristlos bzw. dann eben zum 13.05 kündigen. Folgende Fragen treten hierbei auf: - Kann ich in der fristlosen Kündigung den Auszugstermin zum 13.05 angeben, oder muss ich sofort also noch am gleichen oder am nächsten Tag nach Abgabe der Kündigung ausziehen? Kann ich die Kündigung sonst auch am 12.05 bei der Vermieterin abgeben?