Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie haben in der Tat das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung. Im Streitfall liegt die Beweislast bei Ihnen, ich empfehle daher, die Mails und eventuelle andere Beweise gut aufzubewahren.
Zusätzlich empfehle ich, der Gegenseite eine letzte kurze Frist (fünf Werktage) zu setzen. Dadurch gerät die Gegenseite definitiv in Verzug, wodurch die Kündigung wesentlich einfacher wird.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre zügige Antwort.
Zu Beginn haben Sie geschrieben, dass ich das Recht habe, und dann dass es mit einer Frist einfacher wäre. Ich hätte aber auch ohne diese das Recht auf meiner Seite, oder verstehe ich das falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben in der Tat auch ohne diese Fristsetzung ein Recht auf fristlose Kündigung. Mit Fristsetzung wäre die Kündigung wesentlich einfacher durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt