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Kabel Deutschland - außerordentliche Kündigung

| 4. November 2014 21:07 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

seit dem 23.10. geht mein Internet nicht mehr. Ich tippe, dass dsd Modem defekt ist. Am selben Abend habe ich dies auch ausführlich auf der Kabel Deutschland Homepage gemeldet. Ich habe dann auch 4 E-Mails zurückbekommen, dass mein Anliegen angekommen ist und es an die Technik weitergeleitet wurde und das mit mir Kontakt aufgenommen wird. 6 Tage später habe ich wieder angerufen da bis dahin keinerlei Kontakt mehr stattgefunden hat. Es wurde dann ein Termin für den 31.10. zwischen 17 und 20 Uhr ausgemacht. Es war aber leider niemand da. Als ich kurz nach 20 Uhr angerufen habe, wurde mir gesagt dass jemand da gewesen ist, aber niemand angetroffen hat. Das kann ich definitiv ausschließen da ich ab 16:30 Uhr zuhause war. Es wurde nochmal ein Termin 4 Tage später für den Dienstag den 04.11. (heute) ausgemacht. Und wieder war keiner da. Der Kollege am Telefon bei Kabel Deutschland konnte sich das auch nicht erklären und hat gemeint, dass der Auftrag noch als offen im system steht. Er hat es dann wirklich noch geschafft einen draufzulegen und hat gemeint ich sollte bei dem Subunternehmer anrufen und nachfragen warum keiner da war. Als wäre das meine Aufgabe!
Kann ich auf Grund dessen außerordentlich kündigen?
Es war auch nicht das erste Mal, dass ich mit denen Ärger hatte, deswegen wäre ich sehr froh wenn es da eine Möglichkeit geben würde.

Mit freundlichen Grüßen

Einsatz editiert am 04.11.2014 21:15:52

4. November 2014 | 22:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie haben in der Tat das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung. Im Streitfall liegt die Beweislast bei Ihnen, ich empfehle daher, die Mails und eventuelle andere Beweise gut aufzubewahren.

Zusätzlich empfehle ich, der Gegenseite eine letzte kurze Frist (fünf Werktage) zu setzen. Dadurch gerät die Gegenseite definitiv in Verzug, wodurch die Kündigung wesentlich einfacher wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 4. November 2014 | 22:52

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre zügige Antwort.
Zu Beginn haben Sie geschrieben, dass ich das Recht habe, und dann dass es mit einer Frist einfacher wäre. Ich hätte aber auch ohne diese das Recht auf meiner Seite, oder verstehe ich das falsch?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. November 2014 | 12:46

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben in der Tat auch ohne diese Fristsetzung ein Recht auf fristlose Kündigung. Mit Fristsetzung wäre die Kündigung wesentlich einfacher durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 7. November 2014 | 20:45

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Ob die Kündigung so auch wirklich klappt, bleibt abzuwarten.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. November 2014
5/5,0

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