Fehlerhafte Heizkostenabrechnung - nicht ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung des Heizölverbrauch
Mein Vermieter beruft sich auf die Rechtmäßigkeit der Forderung mit der Begründung, dass er sich zur Berechnung der Betriebskosten ausschließlich auf die Angaben der Hausverwaltung stützen könne, auf deren korrekte Erfassung vertrauen müsse, bereits in Vorleistung getreten und seiner Darlegungspflicht nachgekommen sei.