Sehr geehrte Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte, ich bedarf einer ausführlichen und kompetenten Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Kann ein Finanzdienstleistungsunternehmen, nennen wir es A, einem Makler, hier B genannt, vertraglich untersagen, dass der Vertrag von B erst mit einer Frist von 6 Monaten beendet werden kann. ... B hat festgestellt, dass eine Zusammenarbeit mit A nicht möglich ist, da seitens A falsche Tatsachen suggeriert wurden, nur um B einen Vertrag "unterzujubeln". ... Im Vertrag steht : " Der Vertrag endet mit einer Frist von 6 Monaten; sollte B innerhalb dieser Frist als Makler tätig sein, mache er sich Schadensersatzpflichtig"...