Der Vertrag unterscheidet sich nur in Nuancen vom alten Vertrag, eben in der Nennung des Arbeitsgebers (B-GmbH statt A-GmbH). ... Anscheinend ist das Unternehmen dazu übergegangen, sehr vielen Arbeitnehmern bei jedweder Änderung einen (neuen) Vertrag bei der B-GmbH anzubieten, angeblich "eine Formalie". ... Aus diesem Grund wird auch eine Änderung des bestehenden Vertrages abgelehnt. 2) Falls Frage 1) mit einem "ja" beantwortet werden kann, besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Passus in den neuen!