Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Sie schließen einen Vertrag, in dem Sie die aktuelle Wohnfläche vor Umbau angeben und die Miete pro Quadratmeter berechnen. In den Vertrag nehmen Sie den Verweis auf eine Anlage auf, die dem Vertrag angefügt wird. In dieser Anlage, nehmen Sie auf, dass ein Umbau der Wohnung bis zum 15.6. stattfindet und das nach dem Umbau die Wohnfläche entsprechend größer sein wird und das sich auch die Miete entspechend mit der Größe erhöht. Sie müssen also nicht zwei Verträge schließen, sondern können die Änderung schon im Vertrag aufnehmen.
Die zweite Variante ist, dass Sie erst den jetzt gültigen Vertrag schließen und dann ab 15.6. einen neuen, der den alten ersetzt. In dem neuen Vertrag kann man aufnehmen, dass der alte Vertrag aufgehoben sein soll. Mieter und Vermieter können jederzeit einen Aufhebungsvertrag schließen.
Die Voraussetzungen eines Zeitmietvertrages liegen nicht vor, dass ist auch nicht nötig.
Am besten wäre es gleich im Mietvertrag die Änderung der Wohnfläche als Anlage aufzunehmen, es ist nicht nötig, zwei Verträge zu schließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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