Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
1.
Was ein polizeiliches Führungszeugnis mit der Änderung der Personenangaben zu tun haben soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie brauchen ein solches nicht vorzulegen.
2.
Die Betriebskostenabrechnung ist nicht deswegen unwirksam, weil der Name Ihres Ex-Mannes dort noch erwähnt ist. Sie bleiben auf jeden Fall Schuldnerin dieser Kosten, da die Rechtsprechung die Abrechnung so auslegen würde, dass allein Sie die Wohnung bewohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Vielen Dank erstmal für die Beantwortung meiner Fragen. Kurze 3. Frage: Hätte sein Name auf der Abrechnung nicht die Konsequenz, dass verbrauchsabhängige Kosten, berechnet nach Personen pro Haushalt, zu meinen Ungunsten angesetzt werden würden?
Sehr geehrte Ratsuchende,
verzeihen Sie, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Nachfrage kommen kann:
Wenn nach Personen abgerechnet würde, wäre dies in der Tat ein Grund, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen. Diese wäre dann nicht formal, sondern inhaltlich falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt