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Formal falsche Betriebskostenabrechnung?

| 6. September 2007 12:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


18:36

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein von mir geschiedener Exmann wohnt seit 2000 (Scheidung 2000) nicht mehr in unserer gemeinsamen Wohnung und hat der Hausverwaltung (auch im Jahr 2000) eine "Auslassungsbitte" zukommmen lassen, damit er aus dem Vertrag rauskommt. Er wohnt auch seit Jahren (mit Mietvertrag) bei seiner neuen Frau. Ich bekomme trotzdem seit Jahren immer wieder Betriebskostenabrechnungen, auf denen sein Name erscheint und er quasi als Nochmieter angezeigt wird.
1. Frage: Ist es seitens der Verwaltung zulässig, von mir zu verlangen, ich solle erst ein polizeiliches Führungszeugnis über mich einholen lassen, um die Änderungen der Personenangaben zu ermöglichen?
2.Frage:Ist meine diesjährige Betriebskostenabrechnung formal unwirksam, wenn mein Ex-Ehemann wieder als Mieter auf dem Adressfeld erscheint?

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Fragen!

6. September 2007 | 13:06

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

1.
Was ein polizeiliches Führungszeugnis mit der Änderung der Personenangaben zu tun haben soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie brauchen ein solches nicht vorzulegen.

2.
Die Betriebskostenabrechnung ist nicht deswegen unwirksam, weil der Name Ihres Ex-Mannes dort noch erwähnt ist. Sie bleiben auf jeden Fall Schuldnerin dieser Kosten, da die Rechtsprechung die Abrechnung so auslegen würde, dass allein Sie die Wohnung bewohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. September 2007 | 13:13

Vielen Dank erstmal für die Beantwortung meiner Fragen. Kurze 3. Frage: Hätte sein Name auf der Abrechnung nicht die Konsequenz, dass verbrauchsabhängige Kosten, berechnet nach Personen pro Haushalt, zu meinen Ungunsten angesetzt werden würden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. September 2007 | 18:36

Sehr geehrte Ratsuchende,

verzeihen Sie, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Nachfrage kommen kann:

Wenn nach Personen abgerechnet würde, wäre dies in der Tat ein Grund, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen. Diese wäre dann nicht formal, sondern inhaltlich falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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