Hier sind ein Paar Daten, die für die Berechnung von Bedeutung sein könnten: - der festgesetzte Versorgungsbezug für meine Mutter: 786,25 EUR monatlich - Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge(C1 Stufe 10+Zuschläge) von meinem Vater: 3440,10 EUR monatlich - Ruhegehalt: 1469,08 EUR monatlich Ich bin bereits im Netz auf §53 BeamtVG gestoßen, und wenn ich das richtig verstanden habe, entspricht die Höchstgrenze für die Rente in diesem Fall den Dienstbezügen meines Vaters (also über 3000 EUR).