Wir fühlen uns im Nachhinein sehr überrumpelt und suchen nach Möglichkeiten, aus dem Vertrag wieder raus kommen zu können. ... Kündigungsrecht … Die vom Bauherrn zu entrichtende Vergütung richtet sich nach §649 BGB. … In jedem Fall der Kündigung hat der AN einen sofort fälligen Anspruch auf folgende Vergütung: •Bei einer Kündigung vor Übergabe der Pläne an den Bauherrn für den Bauantrag: 5% des vereinbarten Gesamthauspreises •Bei einer Kündigung nach Übergabe der Pläne an den Bauherrn für den Bauantrag: 10 % des vereinbarten Gesamthauspreises, jeweils zuzüglich der Kosten für bereits ganze oder teilweise ausgeführte Zusatzleistungen …" „1. ... Bzw. eine gesetzliche Grundlage das wir ohne Zahlung eines Betrages vom Vertrag zurück treten können, da die Firma ja noch keine Leistung erbracht hat, bis auf beratende Funktionen. 3)Könnten die im Vertrag vorhandenen Aussagen (siehe Auszüge oben) den Vertrag eventuell rechtsunwiedrig werden lassen?