Sehr geehrter Herr Y.,
wenn Sie geltend machen, dass Sie Ihrerseits bereits die RSV gekündigt hatten, sind Sie grundsätzlich hierfür darlegungs- und beweispflichtig, wenn die Gegenseite dies bestreitet. Wie Sie u.a. der genannten Entscheidung des BGH entnehmen können, reicht bei einer Versendung per Telefax mit vorliegendem Versendungsvermerk jedoch ein bloßes Bestreiten des Zugangs nicht aus. Nach Ihrer Schilderung ist nicht ganz klar, ob der Versicherer den Zugang bestreitet und hierzu überhaupt vorgetragen hat oder schlicht Ihre Kündigung ignoriert. Wurde telefonisch der Zugang konkret bestätigt oder nur allgemein ausgeführt, dass Kündigungen bestätigt würden?
Da es für Folgeversicherungen in der Tat von Relevanz ist, ob der Versicherer oder Sie selbst gekündigt haben, sollten Sie auf die Bestätigung Ihrer Kündigung bestehen.
Grundsätzlich können Sie natürlich auch gegen den Versicherer vorgehen (zivilrechtlicher Anspruch auf Feststellung der Vertragsbeendigung) und der VR muss auch die Anwaltskosten übernehmen, wenn er unterliegt bzw. er sich in Verzug befindet und Sie sich aufgrund dessen anwaltlich vertreten lassen (müssen). Sollte die Kündigung später bestätigt werden, könnten Sie zudem ggfs. die Mehrkosten, die hierdurch bei dem Abschluss einer anderweitigen RSV entstanden sind, als Schadensersatzanspruch geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese nicht entstanden wären, wenn der Vertrag durch Ihre Kündigung beendet worden wäre und der Versicherer dies bestätigt hätte.
Vermutlich haben Sie bislang immer mit dem/der gleichen Sachbearbeiter(in) korrespondiert. Sie können versuchen, sich (mit einem sehr freundlichen Schreiben) an den Vorstand zu wenden. Dabei würde ich darauf hinweisen, dass Sie stets eine gewissenhafte Prüfung und Bearbeitung durch die Sachbearbeiter gewohnt waren und davon aus gehen dass es sich um einen Einzelfall handelt, der nicht von dem Leitbild des Unternehmens getragen ist. Dann sollten Sie kurz und sachlich den Sachverhalt schildern und freundlich darum bitten, dass sich der Vorstand der Sache annimmt und Sie um Verständnis bitten, dass Sie aufgrund der Nachteile ansonsten gehalten wären, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Selbstverständlich werden Sie keine Rückmeldung des Vorstandsvorsitzenden erhalten aber die Sache wird jedenfalls einem Vorgesetzten des/der Sachbearbeiterin vorliegen und das ist immer unangenehm. Eventuell reicht es auch aus, wenn Sie dem/der bisherigen Ansprechpartnerin eine letzte Frist zur Bestätigung Ihrer Kündigung setzen und ankündigen, dass Sie sich nach Fristablauf mit einer Beschwerde an den Vorstand des Unternehmens wenden.
Geben Sie mir gerne noch einmal eine Rückmeldung bezüglich der o.g. Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
RAin/FAin VersR Birte Raguse
Rückfrage vom Fragesteller
28.10.2020 | 10:55
Sehr geehrte Frau Raguse,
hiermit würde ich Ihnen eine Rückmeldung geben bzgl. der offenstehenden Fragen.
Tatsächlich gehe ich davon aus, dass der Versicherer den Zugang bestreitet, da Sie als Antwort auf mein letztes Schreiben zum Hinweis eigener Kündigung geschrieben haben:..."Wir haben unsere Unterlagen geprüft.." Wir können Ihnen nicht die Möglichkeit geben, unsere Kündigung durch eine eigene zu ersetzen. Aber diese haben auch nicht explizit vorgetragen sondern schlichtweg meine Kündigung ignoriert und diese durch ihre eigene Kündigung ersetzt.
Telefonisch wurde bestätigt, dass meine Kündigung zum damaligen Zeitpunkt in Bearbeitung sei, jedoch kam danach nie mehr was. Ich weiß leider auch nicht mehr den Namen von der Kollegin und habe das Gespräch auch nicht aufnehmen können.
Eine Sache erschließt mir noch nicht, wer die Kosten eines Anwaltes und Gerichtskosten trägt bei zivilrechtlicher Vorgehenweise? Ich meine man kann bestimmt nicht gegen die eigene Rechtsschutz, Deckungszusage erwarten oder?
Welche Mehrkosten einer anderen RSV wären zu erwarten beispielsweise? Wäre super wenn Sie diesen Textabschnitt etwaig nochmal näher detaillieren können, welche Rechte ich hier habe und wie ich die durchsetzen kann. Ich fühle mich alleine gelassen gegen so einen großen Konzern obwohl ich fristgerecht unter Zeugen und vorher alles vorsorglich gekündigt habe und im Recht liege...
Wie wäre jetzt die beste und konkreteste Vorgehensweise, falls diese nach meinem Schreiben an den Vorstand immernoch nicht einverstanden sind? Muss ich die Anwaltskosten und Klagekosten selber bevorschussen bis eine Entscheidung fällt oder übernimmt dies sogar die RSV oder andere Organe mit denen ich mich in Verbindung setzen kann? Versicherungsombudsmann oder dergleichen? Ich kenne mich da echt nicht aus und verstehe die Vorgehensweise des Versicherers leider nicht.
LG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28.10.2020 | 11:30
Hallo Herr Y.,
Ihnen liegt ja der Sendebericht des per Telefax übermittelten Schreibens vor. Falls Sie es noch nicht getan haben, können Sie dieses, auch unter Verweis auf die Entscheidung des BGH, an den VR senden mit der Aufforderung, Ihre Kündigung binnen einer Woche zu bestätigen bzw. Stellung zu nehmen und anderenfalls mit der Beschwerde drohen. Ein reines Bestreiten reicht nach der Entscheidung des BGH nicht aus.
Dann könnten Sie den Vorstand anschreiben. Grundsätzlich könnten Sie sich auch anwaltlich vertreten lassen und wenn der VR einlenkt, hätte dieser auch die Gebühren zu übernehmen (Verzug). Da Sie aber natürlich der Vertragspartner des RA sind, müssten Sie die anfallenden Gebühren tragen und es gibt natürlich keine Garantie für eine Kostenerstattung. Von daher sollten Sie zunächst wie beschreiben vorgehen.
Sie können sich auch an den Ombudsmann wenden, allerdings dauern diese in der Regel drei Monate.
Eine Deckung für das Vorgehen des VR besteht leider tatsächlich nicht. Dies ist in den Bedingungen regelmäßig ausgeschlossen, z.B. Ziffer 3.2.11 ARB 2012.
Mit den Mehrkosten meine ich die zusätzlichen Kosten, die z.B. dadurch entstehen können, dass ein Versicherer Sie nur mit einer wesentlich höheren Selbstbeteiligung oder ggfs. Einschränkungen versichert weil diesem das Risiko zu hoch ist.
Sie sollten nicht resignieren und annehmen dass Sie gegen den "großen" Konzern vorgehen. Ihre Ausgangssituation ist gut.
Viele Grüße
Birte Raguse