Arbeitslosengeld „Härtefallregel" bei MIDI Job
vom 4.2.2022
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe meine langjährige Vollzeitbeschäftigung mit einem Aufhebungsvertrag und entsprechender Abfindung zum 30.06.2021 beendet. Vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 habe ich mir eine persönliche „Auszeit" genommen, keinerlei Meldung beim Arbeitsamt oder Beschäftigung. Seit dem 01.01.2022 arbeite ich in einem MIDI-Teilzeit-Job (ca. 40 Stunden/Monat) bei einem Freund an einem Projekt.