Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung durch einen Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:
Voraussetzung für die Verhängung einer Sperrzeit nach § 144 SGB III
ist der tatsächliche Eintritt der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit muss zudem durch Mitwirkung des Arbeitslosen herbeigeführt worden sein.
Es kann auch dann noch ein Zusammenhang in Form der eigenen Mitwirkung gegeben sein, wenn ein sicherer Arbeitsplatz gegen ein befristetes Arbeitsverhältnis ausgetauscht wird.
Eine Sperrzeit ist dann nicht zu verhängen, wenn Ihnen ein wichtiger Grund für das Verhalten, also für die Eigenkündigung und die Aufnahme des befristeten Arbeitsverhältnisses zugestanden hat.
Dieser wichtige Grund kann darin liegen, dass Sie eine bessere Entlohnung erhalten oder aber bessere Aufstiegschancen haben. Alleine die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis befristeter Natur gewesen ist, führt nicht automatisch zur Verhängung einer Sperrzeit (vgl. BSG, Urteil vom 26. 10. 2004 - B 7 AL 98/03 R
).
Ihre Arbeitslosigkeit wurde zwar nicht durch Fehlverhalten, aber indirekt durch Ihr eigenes Mitwirken in Form der Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses herbeigeführt.
In einem Gerichtsverfahren wäre nunmehr zu klären, ob in Ihrem Fall ein wichtiger Grund nach § 144 SGB III
vorgelegen hat, der Sie dazu berechtigte, das unbefristete Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dies ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, bitte nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion des Portals, falls etwas unklar geblieben sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Diese Antwort ist vom 20.07.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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