Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage 1: Habe ich ab 1.1.2015 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mit der Folge, dass ich auf diesem Weg als Versicherungspflichtiger in die gesetzliche Krankenversicherung komme?
Anspruch auf ALG I haben Sie dann, wenn Sie durch Zahlung von Sozialabgaben ein Anwartschaftsrecht erworben und dies noch nicht durch Ablauf der 4 Jahresfrist seit seiner Entstehung untergegangen ist.
Das Stammtrecht ist bei Ihnen aber seit Januar 2012 erloschen.
Daher haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Frage 2: Kann ich sonstwie als Auslandsheimkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, auch wenn ich vor der Ausreise 2007 in der privaten Krankenversicherung war und in 2015 mein durchschnittliches Arbeitsentgelt über der Bemessungsgrenze liegen wird?
Nein, denn Sie erfüllen nicht die Vorversicherungszeiten und auch keine Ausstrahlung vorgelegen hat.
Damit haben Sie dann auch die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung verloren.
Wenn Sie sofort wieder über der JAEG liegen, dann wären Sie ohnehin automatisch versicherungsfrei gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 30.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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