Nicht angekündigte Verlängerung einer Rabattaktion, Irreführung des Kunden?
vom 3.11.2008
20 €
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Daraufhin - und obwohl ich die Leistung des Dienstes erst im Oktober gebraucht hätte, hier aber davon ausging, dass die befristete rabattaktion schon vorbei wäre - habe ich in den Vertrag schon Ende August eingewilligt. ... Nun, da es also für mich gereicht hätte, den Dienst Ende September in Anspruch zu nehmen, ich aber dem Irrglauben erlegen war, dass die klar befristete Rabattaktion zu diesem Zeitpunkt schon beendet wäre, habe ich nun quasi einen Monat zu früh den Vertrag geschlossen. Ist diese nicht angekündigte Verlängerung der klar befristeten Rabattaktion zulässig, oder liegt hier eine Irreführung des Kunden im Sinne einer Beeinflussung der Kaufmotivation mit unwahren Fakten (Befristung 31.August war ja quasi nicht korrekt) in der Werbung vor?