Wechsel Arbeitsvertrag - Konsequenz Kündigungsfristen
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Allerdings habe ich noch keinen Vertrag vorliegen. Wenn ich nun den neuen Vertrag meines alten Arbeitgeber unterschreibe und dann doch ein konkretes Vertragsangebot vor dem 01.04. kommt – was sind meine Kündigungsmöglichkeiten? Zur Verdeutlichung meiner Gedanken zwei Beispiele: Beispiel 1: Wenn ich vor dem 01.04. kündige aber den neuen Vertrag schon unterschrieben habe – gilt dann die Kündigungsfrist meines alten oder neuen Vertrags und muss ich dann mit einer Vertragsstrafe rechnen, weil ich den neuen Vertrag quasi nicht antrete?