Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass auch ohne das Wort „Vertrag" und ohne dass ein Vertrag der Schriftform (also vor allem einer Unterschrift) bedürfte ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt, solange Sie sich mit dem Anbieter einer Leistung über eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten oder bestimmbaren Preis einigen.
Mit anderen Worten, auch per Mail, Telefon oder sogar durch schlüssiges Verhalten können Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag abschließen.
Dadurch, dass der Anbieter Ihren Umzug durchaus gegen entsprechendes Entgelt durchführen will, kommt nach entsprechender Einigung ein ganz „normaler" vertrag zustande.
Allerdings gebe ich Ihnen natürlich vollkommen Recht, dass es schon höchst unüblich und geradezu fragwürdig ist, wenn der Spediteur Nicht „schriftliches" mit Ihnen vereinbaren will, zumal die meisten Spediteure schon wegen der Einbeziehung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein gesteigertes Interesse haben, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Daher kann ich Ihre Bedenken mit diesem Unternehmer Geschäfte zu machen durchaus nachvollziehen!
Da aber in jedem Falle ein Vertrag zustande kommt, soweit Sie das Unternehmen beauftragen sollten, haftet es entsprechend der gesetzlichen Regelungen des BGB und HGB. Da wie oben bereits erwähnt dann auch keine vertraglich abweichenden Regelungen durch die sonst übliche Verwendung von AGB getroffen werden, soweit sich der Unternehmer weigert einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, stehen Sie mit den verbraucherfreundlichen gesetzlichen Vorschriften sowieso auf der sicheren Seite!
Die oftmals notwendige Beweisfunktion eines schriftlichen Vertrages ist auch mit der Textform der Emailkorrespondenz genüge getan, sodass dies auch kein Nachteil für Sie darstellen würde.
Seriöse Unternehmer finden Sie letztlich und am einfachsten über verbraucherbewertete Internetforen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930).
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,
Ihr
Alexander Stephens
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*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.
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