FA will Steuern. Vermögenpfändung in der EU möglich?
vom 2.11.2008
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Folgender Sachverhalt: Person XY wird im Februar 2001 arbeitslos. Erhält Arbeitslosengeld, das allerdings nicht ausreicht um den Lebensstandart aufrecht zu erhalten. Im darauf folgenden Jahr, ab Mai 2002 fängt Person XY mit geliehenem Geld über das Internet Geschäfte mit Euro Münzen zu tätigen.