Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fehlkauf
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich bin der Meinung, daß das Möbelhaus jedoch in meinem Fall keinen SO hohen Schaden - nämlich 250 Euro - erlitten hat; die Stornierung erfolgte recht frühzeitig. Gemäß einer weiteren, direkt folgenden Klausel, steht "..dem Käufer der Nachweis offen, daß im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist als die vereinbarte Pauschale". ... Aus eben diesen Schriftwechseln ergibt sich für mich aber auch logischerweise, daß ausser einem Verwaltungsaufwand wohl kein sonstiger Schaden (bsp.